Das Nähere über die Einnahmen, den Finanzausgleich, die Haushaltsführung sowie die Rechnungslegung und Rechnungsprüfung wird durch Kirchengesetz geregelt. Bisherige Verfassung neu Erläuterung zu Artikel 86 Artikel 86 verweist zusammenfassend auf die den Abschnitt 3...
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