(1) Die Kirchengemeinde ist eine rechtlich verfasste Gemeinschaft von Mitgliedern der Kirche. Sie nimmt in ihrem Bereich den Auftrag der Kirche in eigener Verantwortung wahr. Sie wendet sich in Wort und Tat allen Menschen zu. Sie kann als Ortsgemeinde oder als...
Kirchengemeinden stehen in der Zeugnis- und Dienstgemeinschaft des Kirchenkreises und der Landeskirche. Sie arbeiten mit anderen Kirchengemeinden zusammen und entwickeln geeignete Formen regionaler Zusammenarbeit. Bisheriger Artikel Artikel 26 Ihre Kommentare lesen...
Das Landeskirchenamt kann auf Antrag oder nach Anhörung der beteiligten Kirchengemeinden und Kirchenkreise neue Kirchengemeinden errichten und bestehende aufheben, zusammenlegen oder anders begrenzen. Bisheriger Artikel Artikel 28 Ihre Kommentare lesen & schreiben...
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